Die Situation der Pandemie in Mittel- und Südamerika ändert sich ständig, daher versuchen wir hier, Ihnen einen Überblick zu geben. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen oder per E-Mail kontaktieren.
Einen tagesaktuellen Überblick zu Einreisebestimmungen wegen Covid 19 liefert hier die Webseite der IATA, dem Dachverband der Fluggesellschaften.
Obwohl wir alle Informationen sorgfältig recherchiert haben, übernehmen wir keinerlei Garantie für die Richtigkeit und Gültigkeit.
Die Webseite des RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland) bietet unter anderem die Impfquoten aller Länder der Welt an (Sie müssen etwas scrollen). Die Zahlen werden regelmäßig aktualisiert.
+++ Update vom 10. November 2021 +++
Die Infektionszahlen in Mittel- und Südamerika haben sich, auch dank steigender Impfquoten, inzwischen auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert (die einzige Ausnahme z.Zt. ist Belize).
Es gibt keine Virusvariantengebiete mehr, zu den Hochrisikogebieten zählen jetzt:
Mexiko, Belize, Costa Rica, Guatemala und Nicaragua. Sie finden die aktuellsten Informationen zur Einstufung der Länder auf der Seite des RKI hier. Diese Einstufung wird jeden Freitag aktualisiert.
Erforderliche Nachweise bei Einreise nach Deutschland:
- Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung (siehe oben) oder Genesung (Immunitätsnachweis, mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt)
- Alle Einreisenden müssen die elektronische Einreiseanmeldung abgeben und den Nachweis vorlegen können.
Einreisebestimmungen Lateinamerika plus Südafrika und Namibia:
Mexiko: Einreise OHNE Auflagen möglich. Touristen müssen lediglich diesen Fragebogen bei Einreise vorlegen.
Belize: Einreise mit Auflagen möglich. Per Flug mit PCR-Test (max. 96 Std. alt) oder Antigen-Test (max 48 Std. alt), der Test ist auch bei Ankunft möglich. Auch die Landgrenzen sind für Getestete geöffnet. Die Belize Health App ist nicht mehr erforderlich. Details zum Reisen im Land siehe hier.
Guatemala: Flughäfen und Landgrenzen sind geöffnet, allerdings ist die Ausreise über Land nach Mexiko und Belize zur Zeit nicht erlaubt. Einreise möglich mit
- Nachweis einer vollständigen Impfung ODER
- negativer PCR- oder Antigen-Test (max 72 Std. alt) ODER
- ärztliche Bescheinigung über eine Infektion innerhalb der letzten 3 Monate und vollständige Genesung, sowie Nachweis, dass man nicht mehr infektiös ist.
Honduras: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist ein Einreiseformular, welches vor Abflug online eingereicht werden kann, und
- Nachweis einer vollständigen Impfung ODER
- negativer PCR- oder Antigen-Test (max 72 Std. alt)
Nicaragua: Einreise mit Auflagen möglich. Vor Abflug und bei Einreise wird ein negativer PCR-Test verlangt (max. 72 Std. alt).
Costa Rica: Einreise mit Auflagen möglich. Sie müssen einen Gesundheitspass online ausfüllen/beantragen, spätestens 48 Stunden vor Ankunft. Der generierte QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Nur für Ungeimpfte ist weiterhin eine Krankenversicherung erforderlich, die die Kosten für Unterkunft und eine eventuelle COVID-19 Erkrankung abdeckt (bis 2000 USD). WICHTIG: Ab 1.12.2021 haben Ungeimpfte ab 12 Jahren keinen Zutritt mehr zu Hotels, Restaurants, Cafés, Museen, Kirchen etc.
Panama: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Nachweis einer vollständigen Impfung ODER
- Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests, der längstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde (ansonsten erfolgt ein Test bei Einreise und kostet 50 USD).
Eine Gesundheitserklärung ist vor Reiseantritt online abzugeben. Weitere Details für Ungeimpfte und zur Einreise aus Hochrisiko-Ländern siehe hier.
Kolumbien: Einreise OHNE Auflagen möglich. Lediglich die Online Registrierung beim Check-Mig (spanisch) auf der Seite des Außenministeriums wird verlangt. Die Bestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug nach Kolumbien vorgelegt werden. Die Land-, See- und Flussgrenzen zu Brasilien, Ecuador, Panamá und Perú sind wieder geöffnet.
Bolivien: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist für vollständig Geimpfte zusätzlich
- Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise per Flug längstens 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde (bei Einreise über Land darf der Test maximal 72 Std. alt sein) UND
- Nachweis einer Krankenversicherung mit Covid-Deckung.
Ungeimpfte (oder nicht vollständig Geimpfte) müssen zusätzlich 72 Std. nach Einreise einen PCR-Test machen und bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses in Quarantäne bleiben.
Ecuador: Einreise mit Auflagen nur per Flug über Quito und Guayaquil möglich. Erforderlich ist
- Nachweis einer vollständigen Impfung ODER
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Std. vor Abflug)
Alle müssen diese Gesundheitserklärung ausfüllen und abgeben. Für die Galapagos Inseln gelten die selben Bestimmungen.
Peru: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Nachweis einer vollständigen Impfung ODER
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden vor Abflug), dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren, allerdings wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
Alle müssen sich 72 Std. vor Einreise online registrieren und den dabei generierten QR-Code vorlegen.
Chile: Einreise mit Auflagen möglich über die Flughäfen Santiago de Chile, Antofagasta und Iquique. Erforderlich ist
- Nachweis einer vollständigen Impfung UND
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden vor Abflug) UND
- Erneuter PCR-Test bei Ankunft mit Quarantäne bis das negative Ergebnis vorliegt (das bedeutet de facto mindestens eine Übernachtung in Santiago de Chile, freie Hotelwahl, kein Besuch erlaubt, das Hotel darf nicht verlassen werden)
- Der Impfnachweis muss vor der Einreise online validiert werden (siehe mevacuno.gob.cl), um den Mobilitätspass zu erhalten. WICHTIG: Diese Validierung kann bis zu 4 Wochen dauern UND
- Spätestens 48 Stunden muss man dieses Online-Formular ausfüllen, mit dem dann der QR-Code zur oben genannten Verifizierung erstellt wird UND
- Nachweis einer Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 USD, die alle durch Covid-19 verursachten Kosten abdeckt UND
- Während der ersten zwei Wochen nach Einreise wird Ihnen ein Folgeformular ausgestellt, das Ihnen täglich per E-Mail zugesandt wird. Die fristgerechte Bearbeitung ist verpflichtend.
Brasilien: Einreise per Flug mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Negativer PCR-Test (max. 72 Std. vor Abflug) oder negativer Antigen-Test (max. 24 Std. vor Abflug) ODER
- Nachweis der kompletten Genesung, Details dazu, siehe hier unter “Anhang I, Punkt 6
Die Testergebnisse müssen in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der PCR-Labortest oder der Antigentest mit Bericht müssen bei einem von der Gesundheitsbehörde des Abfluglandes anerkannten Labor durchgeführt werden.
Alle Einreisenden müssen das Online-Gesundheitsformular spätestens 24 Std. vor Abflug ausfüllen und der Airline elektronisch oder gedruckt vorlegen. Die Einreise auf dem Landweg ist nur eingeschränkt möglich.
Argentinien: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Nachweis einer vollständigen Impfung UND
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden vor Abflug) UND
- Nachweis einer Krankenversicherung mit Covid-Deckung
- Online-Gesundheitserklärung innerhalb der letzten 48 Std, vor dem Boarding/Abflug
Uruguay: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Nachweis einer vollständigen Impfung (nicht älter als 9 Monate) ODER
- Nachweis über vollständige Genesung ODER
- unter 18 Jahre alt sein
Zusätzlich erforderlich sind:
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Std. vor Einreise, gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren) UND
- Abgabe einer eidesstattlichen Gesundheitserklärung, online innerhalb 48 Std. vor Abflug UND
- Reiseversicherung mit Covid-Deckung
- Ein weiterer PCR-Test am 7. Tag nach dem PCR-Test für die Einreise
Südafrika: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Std. vor Einreise, gilt für alle Personen ab 5 Jahre) UND
- Vollständig ausgefüllter Gesundheitsfragebogen
- Alle Reisenden sollen die mobile App COVID Alert South Africa installieren und auch benutzen.
Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt.
Namibia: Einreise mit Auflagen möglich. Erforderlich ist
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 7 Tage. vor Einreise, gilt für alle Personen ab 5 Jahre, auch für vollständig Geimpfte)
Ab dem 15. November 2021 benötigen Touristen für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf die Website des Global Haven Systems hochladen.
Ab dem 1. Dezember 2021 werden für die Einreise nach Namibia nur noch Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
+++ Update vom 18. Juni 2021 +++
Für vollständig Geimpfte wird die Einreise aus Lateinamerika nach Deutschland ab 25.06.2021 erleichtert. Seit der Zweitimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Dabei muss es sich um Impfungen mit den von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson handeln.
Diese Regelung gilt nicht für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten und damit nicht für Einreisen aus Brasilien, Uruguay, Südafrika und Namibia. Die Bestimmungen für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet finden Sie auf der Seite des BMI hier.
Als Risiko-Gebiete gelten (Stand 17.06.2021): Belize, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua und Panamá.
Als Hochinzidenz-Gebiete gelten (Stand 17.06.2021): Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Kolumbien, Perú und Uruguay.
Sie finden die aktuellsten Informationen zur Einstufung der Länder auf der Seite des RKI hier. Diese Einstufung wird jeden Freitag aktualisiert.
Erforderliche Nachweise bei Einreise nach Deutschland:
- Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung (siehe oben) oder Genesung (Immunitätsnachweis, mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt)
- Alle Einreisenden müssen die elektronische Einreiseanmeldung abgeben und den Nachweis vorlegen können.
Einreisebestimmungen Lateinamerika plus Südafrika und Namibia:
Mexiko: Bestimmungen unverändert (Einreise ohne Einschränkung, siehe Update vom 13.11.2020).
Belize: Bestimmungen unverändert (siehe Update vom 13.11.2020).
Guatemala: Flughäfen und Landgrenzen sind geöffnet, Einreise möglich mit Nachweis eines negativen Covid-19-PCR- oder Antigen-Testergebnisses (nicht älter als 72 Stunden bei Abflug) oder Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 (2. Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise!) oder ärztliche Bescheinigung, dass man in den letzten 3 Monaten mit COVID-19 infiziert war, vollständig genesen und nicht mehr infektiös ist. Allerdings ist die Ausreise über Land nach Mexiko und Belize nicht möglich. Personen, die in den letzten 14 Tagen in Indien, Großbritannien oder Südafrika waren, dürfen nicht einreisen.
Honduras: Bestimmungen unverändert (siehe Update vom 13.11.2020. Ein „Passierschein” oder eine Transiterlaubnis, salvoconducto genannt, ist nicht mehr erforderlich, um sich innerhalb des Landes zu bewegen). Personen, die in den letzten 21 Tagen in Indien, Großbritannien oder Südafrika waren, dürfen nicht einreisen.
Nicaragua: Bestimmungen unverändert (siehe Update vom 13.11.2020).
Costa Rica: Bestimmungen unverändert (siehe Update vom 13.11.2020).
Panama: Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests, der längstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde (ansonsten erfolgt ein Test bei Einreise und kostet 50 USD). Eine Gesundheitserklärung ist vor Reiseantritt online abzugeben. Reisende aus Südamerika, Indien, Südafrika und UK und solche, die in den letzten 15 Tagen (auch im Transit) in diesen Ländern waren – müssen zusätzlich einen molekularen Covid 19 Test bei Ankunft machen lassen (kostet 85 USD). Bei negativem Ergebnis sind 3 Tage Quarantäne und ein weiterer Test erforderlich, bei positivem Ergebnis 14 Tage Quarantäne.
Kolumbien: Ein PCR-Test ist bei der Einreise NICHT mehr erforderlich, lediglich die Online Registrierung beim Check-Mig (spanisch) auf der Seite des Außenministeriums. Die Bestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug nach Kolumbien vorgelegt werden. Reisende, die aus Indien kommen (auch nur Transit), dürfen nicht einreisen! Die Land-, See- und Flussgrenzen zu Brasilien, Ecuador, Panamá und Perú sind wieder geöffnet.
Bolivien: Einreise per Flug möglich, Vorraussetzungen: negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), vorab muss ein Einreiseformular online ausgefüllt und vorgelegt werden, Nachweis einer Krankenversicherung, die Covid 19 abdeckt, verpflichtende Quarantäne für 10 Tage und PCR-Test nach 7 Tagen.
Ecuador: Einreise nur per Flug über Quito und Guayaquil. Personen ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein Attest über eine überstandene Corona-Erkrankung vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Für die Galapagos Inseln gelten zusätzliche Bestimmungen, siehe hier.
Peru: Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen. Einreise per Flug nur mit Vorlage eines negativen COVID-19-PCR- oder Antigen-Testergebnisses, dessen Abstrich nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug erfolgt ist. Sie müssen sich vor Einreise online registrieren und den dabei generierten QR-Code vorlegen. Die 14-tägige Quarantäne kann vermieden werden, wenn ein negativer Antigentest vorgelegt wird. Dieser erfolgt bei Einreise, die Kosten müssen von den Reisenden getragen werden. Bei einem positiven Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in der sog. „Villa Panamericana“ verpflichtend.
Chile: Einreise für nicht gebietsansässige Ausländer bis 30.06.2021 nicht möglich.
Argentinien: Es gilt ein Einreiseverbot für Touristen bis auf Weiters.
Brasilien: Bestimmungen weitgehend unverändert (siehe Update vom 5.1.2021). Details siehe hier.
Uruguay: Es gilt ein Einreiseverbot für Touristen bis auf Weiters.
Südafrika: Einreise für Personen ab 5 Jahre nur mit negativem PCR-Test (maximal 72 Stunden alt). Auch die Fluglinien verlangen einen solchen Test. Auch die Nutzung eines Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist noch immer vorgeschrieben (frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise). Mehr siehe Update vom 5.1.2021.
Namibia: Einreise über die Flughäfen Windhuk und Walvis Bay für Personen ab 5 Jahre (auch geimpfte) nur mit negativem PCR-Test (maximal 7 Tage alt). Die Landgrenze mit Südafrika ist geöffnet. Weitere Bestimmungen unverändert (siehe Update vom 13.11.2020).
+++ Update vom 5. Januar 2021 +++
Viele Länder haben aufgrund der Situation in Großbritannien und Südafrika (ansteckendere Variante des Virus) Flug- und Einreiseverbote erlassen.
Mexiko: Bestimmungen unverändert.
Belize: Bestimmungen unverändert.
Guatemala: Passagiere, die in den letzten 14 Tagen in Großbritannien oder Südafrika waren, dürfen nicht einreisen.
Honduras: Passagiere, die in den letzten 21 Tagen in Großbritannien oder Südafrika waren, dürfen nicht einreisen.
Nicaragua: Bestimmungen unverändert.
Costa Rica: Bestimmungen unverändert.
Panama: Passagiere, die in den letzten 20 Tagen in Großbritannien oder Südafrika waren, dürfen nicht einreisen. Die übrigen Einreisebestimmungen bleiben unverändert. Einige Beschränkungen im Land:
- Die Besucherzentren des Panamakanals (Miraflores & Agua Clara) und die San Blas Inseln sind bis auf Weiteres für Touristen geschlossen
- Auch die Zugfahrt entlang des Kanals findet bis auf Weiters nicht statt.
- Kanaltouren finden ab März wieder statt.
Kolumbien: Ein PCR-Test ist bei der Einreise NICHT mehr erforderlich.
Bolivien: Neue Regeln zunächst gültig bis 8. Januar 2021; Flüge aus der EU, Schweiz und Großbritannien sind ausgesetzt. Bei Einreisen aus Europa ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Reisende aus Europa, die sich bis zu 14 Tage vorher in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nicht einreisen, es sein denn, sie haben ein gültiges Aufenthaltsrecht in Bolivien.
Alle Einreisenden müssen ein Gesundheitsformular ausfüllen (Link zum download).
Ursprünglich galt, dass ein PCR-Test längstens 7 Tage vor Einreise vorgenommen worden sein durfte. Diese Frist ist jetzt auf drei unterschiedliche Fristen aufgeteilt worden. Im Einzelnen gilt, dass der Test nicht älter sein darf als
- drei Tage vor Ankunft in Bolivien für Passagiere aus den Nachbarländern (Argentinien, Paraguay, Brasilien, Perú und Chile)
- sieben Tage vor Ankunft in Bolivien für Passagiere aus den übrigen Ländern Südamerikas, Mittelamerikas und der Karibik
- zehn Tage vor Ankunft in Bolivien für Passagiere aus Nordamerika, Europa, Asien und Ozeanien.
Ecuador: Bei Einreise aus Europa wird ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Personen ohne Wohnsitz in Ecuador für 10 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne. Ansonsten sind die Einreiseregelungen für Ecuador nicht geändert worden (negativer RT-PCR-Test nicht älter als 10 Tage und Gesundheitserklärung).
Peru: Flüge mit einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden sind bis 6. Januar 2021 ausgesetzt. Machu Picchu hat seine tägliche Kapazität auf 1122 Besucher pro Tag (50% der Gesamtkapazität) erhöht und inzwischen den Zugang auch für Senioren und für Kinder unter 12 Jahren wieder erlaubt. Es gelten nach wie vor Ausgangssperren zwischen 24 Uhr und 4 Uhr morgens.
Chile: Seit dem 31.12.2020 gilt für alle Einreisenden zu den bisherigen Bestimmungen eine Quarantänepflicht (10 Tage häusliche Quarantäne). Diese kann frühestens nach 7 Tagen durch einen PCR-Test vor Ort beendet werden. Es gilt ein Einreiseverbot für alle, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben.
Argentinien: Es gilt ein Einreiseverbot für Touristen bis zum 19. Januar 2021 (Ausnahme sind die direkten Nachbarländer).
Brasilien: Seit 30.12.2020 wird ein negativer PCR-Test und eine Gesundheitserklärung bei der Einreise verlangt. Die übrigen Regeln bleiben ansonsten weitgehend gültig. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie hier. Die Gesundheitserklärung kann online hier abgegeben werden (nur auf Englisch verfügbar). Für Fernando de Noronha gelten besondere Regeln: Bei Abflug zur Insel muss ein höchsten 48 Stunden alter, negativer PCR-Test vorgelegt werden, eine Kopie des Testergebnisses bleibt auf der Insel. Wer an Covid 19 erkrankt war und genesen ist, muss einen RT-PCR-Test mit einem positiven Ergebnis vorlegen, der mindestens 20 Tage vor Abflug und höchstens 90 Tage vor Abflug durchgeführt wurde.
Uruguay: Bestimmungen unverändert.
Südafrika: Vor der Ein- und Ausreise ist seit 17. Dezember 2020 die Nutzung eines Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt. Der Fragebogen ist frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen. Man erhält eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise vorzulegen ist. Zusätzlich zu den bisherigen Regeln gilt seit 29. Dezember 2020:
- Es gilt eine tägliche Ausgangssperre von 21.00 bis 06.00 Uhr.
- Die Anzahl der Teilnehmer an Versammlungen in Räumen wurde auf 50 und für Veranstaltungen im Freien auf 100 gesenkt. Alle Veranstaltungsorte dürfen 50% ihrer maximalen Kapazität nicht überschreiten.
- Alle Strände in Hotspots sind geschlossen. Alle weiteren Strände dürfen zwischen 6:00 -19:00 Uhr unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen betreten werden.
- Nationalparks, Botanische Gärten, Aquarien und Zoos bleiben unter strengen Hygienemaßnahmen in der Zeit von 9:00 – 18:00 geöffnet.
- Nachtclubs, Bars, Schwimmbäder und Parkanlagen bleiben geschlossen.
- Der Verkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.
- Öffentliche Einrichtungen müssen ab 20 Uhr schließen. Hierzu gehören Kinos, Theater, Casinos, Museen, Galerien, Sportstätten und Fitness Center, Restaurants, Auktionshäuser.
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr: Für Fernreisen (200 km oder mehr) dürfen Fahrzeuge nicht mit mehr als 70% der angegebenen Kapazität ausgelastet sein. Für den öffentlichen Nahverkehr gilt diese Beschränkung nicht.
Bei der Rückreise nach Deutschland ist zu beachten, dass Südafrika in Deutschland weiterhin als Risikogebiet gilt. Die Bedingungen finden sie hier.
Bedingungen zu Rückreisen nach Österreich.
Bedingungen zu Rückreisen in die Schweiz.
Namibia: Einreisebestimmungen unverändert. Zusätzlich gilt bis zum 13. Januar 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Solange Namibia von Deutschland als Risikogebiet eingestuft wird, gilt bei Rückkehr eine Quarantänepflicht.
+++ Update vom 13. November 2020 +++
Mexiko: Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind geöffnet. Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich. Bei Einreise ist lediglich ein herunterladbarer Fragebogen über gesundheitliche Risiken vorzulegen. Inlandsflüge werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen erhöht. An einigen Flughäfen kann es zu Messungen der Körpertemperatur kommen. Es gibt keine landesweite Ausgangs- oder Kontaktsperre und auch keine allgemeine Maskenpflicht.
Die Situation in den einzelnen mexikanischen Bundesstaaten ist jedoch sehr unterschiedlich. Basierend auf Indikatoren wie u.a. Tendenz bei den Ansteckungsfällen und Tendenz bei der Auslastung der Krankenhäuser wird ein regelmäßig aktualisiertes, vierstufiges „Ampelsystem“ (rot, orange, gelb, grün) veröffentlicht.
Dabei wird jedem Bundesstaat je nach lokaler Situation eine bestimmte Farbe zugeordnet, wobei „grün“ keine Einschränkungen des Alltages und „rot“ maximale Sicherheitsvorkehrungen darstellen. Dementsprechend gelten für die zahlreichen Regionen Mexikos unterschiedliche Bedingungen (siehe hier).
Belize: Der Internationale Flughafen von Belize City ist seit dem 1. Oktober wieder geöffnet, die Landgrenzen bleiben aber bis voraussichtlich bis 01.01.2021 geschlossen.
Erforderlich ist die Vorlage eines PCR COVID-19 Test bei Einreise, der nicht älter als 72 Std. sein darf. Bis spätestens 72 Std vor Anreise muss man die App «Belize Health» herunterladen und persönliche Informationen hinterlegen. Man erhält einen QR-Code, den man bei der Einreise vorzeigen muss.
Guatemala: Die Einreise ist per Flug möglich. Voraussetzungen dafür sind:
Negatives Covid-19 PCR oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug) und ein vor Abflug online ausgefülltes Gesundheitsformular. Dadurch wird ein QR-Code generiert, der bei Ankunft vorgelegt werden muss.
Honduras: Die Flughäfen des Landes sind geöffnet. Zur Einreise benötigen Sie einen negativen COVID-19-PCR-Test oder ein negatives Schnelltestergebnis. Der Test darf längstens 72 Stunden vor Ankunft ausgestellt worden sein. Ein ausgefülltes Einreiseformular muss bei Ankunft vorgelegt werden. Das Formular kann online vor Abflug eingereicht werden. Ein „Passierschein oder eine Transiterlaubnis, salvoconducto genannt, ist erforderlich, um sich innerhalb des Landes zu bewegen. Salvoconductos müssen von der honduranischen Polizei bearbeitet werden. Bitte besuchen Sie die folgende Website, um einen Antrag auf ein salvoconducto zu bearbeiten: https://www.serviciospoliciales.gob.hn/salvoconductos
Nicaragua: Die Flughäfen sind geöffnet. Bei Abflug aus Deutschland und bei der Einreise muss ein negativer Covid-19 PCR-Tests vorgelegt werden (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft in Nicaragua).
Costa Rica: Für die Einreise benötigen Sie eine Reiseversicherung, die die Kosten für Unterkunft und eine eventuelle COVID-19 Erkrankung abdeckt (bis 2000 USD), und die von einem der autorisierten Versicherer in Costa Rica oder einem anderen internationalen Anbieter angeboten wird, der die oben genannten Bedingungen erfüllt.
Sie müssen einen Gesundheitspass online ausfüllen/beantragen, spätestens 48 Stunden vor Ankunft. Der generierte QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Sie dürfen keine Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 zeigen oder wahrnehmen, wie z.B.: Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Anzeichen einer Atemwegsinfektion, Durchfall, u.a.
Panamá: Seit 12. Oktober 2020 ist die Einreise auch wieder für Ausländer ohne Wohnsitz in Panamá erlaubt. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test oder Antigen-Test vorzulegen, der längstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt.
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren.
Kolumbien: Der reguläre internationale Flugverkehr nach Kolumbien soll schrittweise wiederaufgenommen werden. Der nationale Personenflugverkehr ist mit Wiederaufnahme vereinzelter Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Bei Einreise nach Kolumbien muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden ist. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über die App „Check-Mig“ erforderlich, welche von der Website der Migración Colombia heruntergeladen werden kann. Über die Anwendung CoronApp-Colombia müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden (AppleStore oder GooglePlay).
Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig wieder eingeschränkt werden. Restaurants bleiben geschlossen und Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. In Geschäften ist der Zugang geregelt nach der Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben ungerade Nummern Zugang und umgekehrt).
Bolivien: Ausländer dürfen auf dem Luftweg wieder nach Bolivien einreisen. Ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist, muss bei Einreise vorgelegt werden. Die Landgrenzen sind nach wie vor geschlossen. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit Ende März 2020 geltenden Maßnahmen werden weiter gelockert. Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Peru: Seit dem 5. Oktober 2020 landen wieder internationale Flüge auf dem Flughafen der Hauptstadt Lima, zunächst aus zehn Ländern, die maximal acht Flugstunden entfernt sind. Generell kann Peru über Kanada, die USA, Panama, Costa Rica, El Salvador, Mexiko, Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Bolivien, Chile, Uruguay, Paraguay sowie die größten karibischen Inseln, Kuba, Jamaica und die Dominikanische Republik angeflogen werden. Auch die Zahl der Inlandsflüge wurde in den vergangenen Wochen erhöht.
Zur Einreise nach Peru müssen ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test. Außerdem müssen sie eine eidesstattliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand 72 Stunden vor Abflug online abgeben. Für Personen über 65 und unter 14 Jahren im Land gelten Quarantänepflichten.
Bedeutende Museen und archäologische Stätten des Landes wurden im Oktober mit einer Kapazität von 50% wiedereröffnet. Machu Picchu wurde am 1. November mit einer Auslastung von 30% wiedereröffnet.
Chile: Ab 23.11.2020 ist die Einreise auf dem Luftweg über den Flughafen in Santiago für Touristen wieder erlaubt. Landgrenzen bleiben vorerst geschlossen. Sie benötigen einen negativen COVID RT-PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug), Gesundheitserklärung, Gesundheits-App.
Argentinien: Seit 30.10. ist die Einreise auf dem Luftweg aus den Nachbarländern unter Auflagen gestattet. Die Landgrenzen bleiben (bis auf die Fährverbindung nach Uruguay) geschlossen. Der reguläre Flugverkehr nach Europa und die Einreise für Reisende aus Europa bleibt vorerst bis 28.11.2020 ausgesetzt.
Brasilien: Die Einreise von Ausländern nach Brasilien auf dem Luftweg ist, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ohne weitere Voraussetzungen möglich. Die Landgrenze nach Paraguay wurde geöffnet, ansonsten ist die Einreise auf dem Landweg nach wie vor eingeschränkt.
Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt, wenn auch teilweise eingeschränkt. Die brasilianischen Fluglinien fliegen regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an. Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt. In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Uruguay: Die Einreise ist nach wie vor nur für Staatsbürger Uruguays und Ausländer mit Wohnsitz in Uruguay erlaubt.
Südafrika: Das Einreiseverbot ist seit dem 13.11. 2020 für alle Länder aufgehoben. Reisen nach und aus Südafrika sind ab jetzt wieder erlaubt. Das betrifft Geschäfts- und Urlaubs-Reisen.
Ein- und Ausreisen können nur über einen der drei Hauptflughäfen erfolgen: OR Tambo in Johannesburg, Cape Town International Airport und King Shaka Internatonal Airport in Durban. Reisen auf dem Landweg können nur über einen der 18 Grenzübergänge erfolgen, die während der vorausgegangenen Restriktionen in Betrieb waren.
Bei Ankunft in Südafrika müssen Reisende ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR-Test) vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test muss von einem zertifizierten Arzt durchgeführt werden und dessen Namen und Unterschrift enthalten.
Reisende werden bei Ankunft auf Symptome und auf Kontakte mit infizierten Personen überprüft. Es muss ein Nachweis über die Adresse der Unterkunft vorgelegt werden, sollten sich Reisende zum Zeitpunkt der Ankunft in Südafrika selbst unter Quarantäne stellen müssen.
Sollten bei Einreise Symptome (erhöhte Körpertemperatur und grippeähnliche Symptome, etc) auftreten oder Kontakte mit infizierten Personen bestanden haben, muss ein weiterer Test vor Ort durchgeführt werden. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen. Bei einem positiven Ergebnis muss der Reisende für 10 Tage in Quarantäne. Die Unterbringung erfolgt auf Kosten des Reisenden. Hierfür sollten international Reisende über eine obligatorische Reiseversicherung verfügen, die die Kosten für diesen evtl. weiteren COVID-19-Test und eine mögliche Quarantäne in Südafrika deckt.
Alle Reisenden sollen die mobile App COVID Alert South Africa installieren und auch benutzen. Es gilt eine strikte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Es gilt weiterhin eine Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens. Verbindliche Auskünfte erteilen die Südafrikanischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern.
Namibia: Seit dem 22.10.2020 ist die Einreise mit Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich (das Ergebnis darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein und muss in Englischer Sprache vorliegen).
Es sind zwei Gesundheitsfragebögen auszufüllen, einer vor der Reise und einer am Flughafen Windhoek. Außerdem ist eine Reiseversicherung/Krankenversicherung, die Covid 19 abdeckt, Pflicht.
Alle Unterkünfte und touristische Unternehmen der gesamten Reise müssen beim Namibia Tourism Board registriert sein. Diese Unternehmen müssen im Besitz einer Genehmigung des Ministerium für Gesundheit und Soziales sein. Ausländische Reisende dürfen nur bei zertifizierten Betrieben übernachten und nur an Aktivitäten zertifizierter Unternehmen teilnehmen. Daher muss bei Einreise der komplette Reiseverlauf angegeben werden.
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte, Restaurants, Wäschereien, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.