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1. Geltungsbereich

1.1 Neue Welt Reisen, Häßel und Kamphusmann GbR, Ubierring 53, 50678 Köln, nachstehend NWR abgekürzt, ist kein Reiseveranstalter. NWR wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tätigkeit von NWR auf dem Gebiet der Vermittlung von Unterkünften, Beförderungsleistungen und Touren. Jede Reservierung und/oder Buchung wird über NWR als Erklärungsbote im Auftrag des Kunden an den betreffenden Leistungsanbieter (z.B. Hotel oder Tourveranstalter) weitergegeben. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter. Diese werden dem Kunden auf seinen Wunsch zur Verfügung gestellt.

2. Verträge

2.1 Durch das Absenden des Fragebogens an NWR erteilt der Kunde NWR den Auftrag für das Ausarbeiten eines Routenvorschlages, auf Grundlage der vom Kunden im Fragebogen gemachten Angaben. Der Routenvorschlag wird dem Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen zugesandt.

2.2 Sobald der Kunde sich schriftlich mit dem Routenvorschlag einverstanden erklärt und NWR seine eventuellen Änderungswünsche mitgeteilt hat, beauftragt er damit NWR mit der Umsetzung der betreffenden Reiseroute, d.h. mit der Durchführung aller vereinbarten Reservierungen und/oder Buchungen. Mit der Auftragserteilung werden die Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger ausdrücklich anerkannt.

2.3 Sofern der Kunde eine oder mehrere Leistungen im Rahmen seiner Reise selbst gebucht hat, wird NWR erst nach Erhalt der diesbezüglichen Daten tätig.

3. Verträge und Bezahlung bei Buchungen durch NWR

Der jeweilige Vertrag kommt während der Buchung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten Hotel (oder anderen Leistungsanbietern) zustande. Den von NWR bestätigten Preis zahlt der Kunde direkt an das Hotel (bzw. an die anderen Leistungsanbieter). Die Bezahlung erfolgt entweder als Vorauszahlung durch NWR oder vor Ort. Sämtliche sich aus diesen Verträgen ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten Hotel (bzw. anderen Leistungsanbietern).

4. Nicht wahrgenommene Buchungen

Bei nicht wahrgenommenen Buchungen gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters, die NWR dem Kunden vorher mitteilt. Der Kunde ist nach Antritt der Reise verpflichtet, den jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. Hotel) über Änderungen oder Stornierungen zu informieren. Sollten dem Kunden Kosten durch eine nicht wahrgenommene Buchung aufgrund einer Störung ohne sein Verschulden entstehen, so haftet NWR nur insoweit ein eigenes Verschulden von NWR (Falschinformation durch grobe Fahrlässigkeit) vorliegt. Ansonsten bestehen Ansprüche des Kunden nur direkt gegenüber dem Verursacher der Störung.

5. Informationen über Hotels und Leistungsanbieter

Auf die international übliche Hotel-Klassifizierung nach Sternen haben wir verzichtet, da es keine einheitlichen Kriterien gibt, die für alle Länder gelten. Alle Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Hotels sowie ggf. auf gesammelten Erfahrungen von NWR und seinen Kunden. Das gleiche gilt für Beförderungsmittel und andere Leistungsanbieter.

6. Pflichten des Kunden und von NWR

6.1 Mit der Auftragserteilung (die schriftlich, per Telefax, oder per E-Mail erfolgen kann) für die Ausarbeitung einer konkreten Reiseroute verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises an NWR und zur Zahlung für die von ihm gewünschten Buchungen innerhalb von 7 Tagen sobald er die konkrete Reiseroute von NWR erhalten hat.

6.2 Im Gegenzug ist NWR verpflichtet nach Bezahlung des vereinbarten Preises dem Kunden sämtliche Unterlagen (insbesondere Buchungsbestätigungen und die ausgearbeitete konkrete Reiseroute) auszuhändigen. Der Kunde erhält seinen Reisepreis-Sicherungsschein nach Eingang der ersten Anzahlung.

6.3 Der Kunde, der den Auftrag erteilt, wird Vertragspartner von NWR und haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden.

7. Preise

7.1 Die von NWR angegebenen Preise der Leistungsanbieter werden bei bestätigten Reservierung/Buchungen von NWR garantiert. Falls nicht anders angegeben, gelten bei Hotels die Preise pro Zimmer und pro Nacht ohne Mahlzeiten aber inkl. Steuern und Service. Die Höhe dieser Steuer ist gelegentlichen Änderungen unterworfen und kann von NWR deshalb nur unverbindlich angegeben werden. Bei allen anderen Leistungen werden die Preise pro Person angegeben.

7.2 NWR gibt die Preise grundsätzlich in der Währung an, die auch der Leistungsträger wählt (i.d.R. die Landeswährung oder US $) um Schwankungen durch Umrechnung zu vermeiden. Falls Angaben in Euro erfolgen, so sind dies nur ungefähre Preise.

8. Änderungen

8.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach Auftragserteilung Änderungen hinsichtlich der Zahl der Reisenden, des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkünfte, der Beförderungsart, des Abflug- und Zielflughafens, bzw. bei Mietwagen bzgl. des Ortes der Fahrzeugübernahme oder des Fahrzeugtyps vorgenommen (Umbuchung) so erhebt NWR eine Umbuchungsgebühr von 25,–€ je Vorgang, sofern eine Umbuchung überhaupt möglich ist.

8.2 Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies NWR mitteilt. NWR kann jedoch widersprechen, sofern die zur Verfügung stehende Zeit bis zum Reiseantritt nicht ausreicht. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so trägt die Ersatzperson die aus ihrem Eintritt in den Vertrag entstehenden Mehrkosten.

8.3 Kosten, die beim Leistungsanbieter für die Umbuchung bzw. Stornierung entstehen, trägt der Kunde.

8.4 NWR behält sich das Recht vor, ggf. vom Kunden gewählte Unterkünfte durch vergleichbare andere zu ersetzen, falls erstgenannte für den fraglichen Zeitpunkt ausgebucht sein sollten.

9. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

NWR informiert den Kunden über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gelten. Diese Informationen gelten für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger, bei denen keine besonderen persönlichen Verhältnisse vorliegen. In der Person des Kunden liegende besondere persönliche Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können hierbei nicht berücksichtigt werden, soweit sie NWR nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.

10. Haftung, Reisepreis-Sicherungsschein

10.1 NWR haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von NWR herbeigeführt wurden.

10.2 NWR haftet für falsche Informationen, die für den reibungslosen Ablauf der Reise von erheblicher Bedeutung sind, nur in soweit diese Falschinformationen vorsätzlich oder grob fahrlässig von NWR an den Kunden gegeben worden sind.

10.3 Die Anzahlungen und Vorauszahlungen des Kunden sind bei der R+V Versicherung abgesichert unter der Versicherungsnummer 050 90 146111181.

11. Datenschutz, Gerichtsstand, Sonstiges

11.1 Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde NWR zur Ausarbeitung seiner Reiseroute und für die Buchungen bzw. Reservierungen zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.

11.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

11.3 Gerichtsstand ist ausschließlich Köln. Stand: 01.08.2018